
Freitag, den 11. Dezember 2009 um 22:53 Uhr
Berlin. Immer wieder kommt es, insbesondere im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen, zu Streitigkeiten über die Frage, ob das vorgelegte Fahrtenbuch den Anforderungen entspricht und steuerlich anzuerkennen ist. Oftmals werden die eingetragenen Kilometer bestritten, indem aufgrund eines Routenplaners eine Streckenlänge, die abweichend ist, festgestellt wird.