Skype Me™!
support-hotline

Steuer-Tipp, Marianne Kleppeck

Berlin. Immer wieder kommt es, insbesondere im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen, zu Streitigkeiten über die Frage, ob das vorgelegte Fahrtenbuch den Anforderungen entspricht und steuerlich anzuerkennen ist. Oftmals werden die eingetragenen Kilometer bestritten, indem aufgrund eines Routenplaners eine Streckenlänge, die abweichend ist, festgestellt wird.

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist derzeit leer.

Kundenlogin






Rückruf ?








Invalid Input
  

Support Bereich !

TripLog: 06462-94 01 44 44

TravelControl: 07031 – 76 31 74 50

CarMagic: 01805 – 47 72 27
(14 Cent aus dem dt. Festnetz pro Minute)

Copyright © 2012 Fleetsystems. Alle Rechte vorbehalten.