Freitag, den 11. Dezember 2009 um 22:57 Uhr
Ein Arbeitnehmer muss nicht in jedem Fall den geldwerten Vorteil für die Überlassung eines Firmenwagens versteuern. Wovon das abhängig ist, hat jetzt der Bundesfinanzhof klargestellt.
Besuche FleetSystems, Hakenfelde auf Qype