
Dienstag, den 11. Mai 2010 um 15:49 Uhr
Das vor kurzem gefällte Urteil des Finanzgerichtes Münster zeigt erneut, dass nicht jedes auf dem Markt erhältliche elektronische Fahrtenbuch den strengen Anforderungen der Finanzämter entspricht.
Die Klägerin vertraute den Versprechungen des Herstellers und musste auch für vergangene Jahre mehrere Tausend Euro für Ihre Fahrzeuge nachzahlen.
Mit dem TravelControl Fahrtenbuch welches bislang als einzigstes ein TÜV Zertifikat besitzt sind Sie schon seit über 10 Jahren auf der sicheren Seite.
Testen Sie jetzt das Gerät völlig unverbindlich für 4 Wochen.
Das Urteil können Sie unter dem folgenden Link sehen:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2010/5_K_5046_07_E_Uurteil20100204.html